Datenschutz Support

Up-to-date im Umgang mit personenbezogenen Daten

Datenschutz ist bereits im Grundgesetz verankert – mit der informellen Freiheit selbst zu entscheiden, was mit den eigenen Daten passiert - und im §1 des BDSG (Bundes Datenschutzgesetz) geregelt. Die EU Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) setzt dieses Grundrecht seit dem 25. Mai 2018 de facto für alle Unternehmen um. Also höchste Zeit, sich intensiv mit den Datenschutzverarbeitungsprozessen zu beschäftigen.

Mit den verschiedenen Leistungen von uns als DEKRA-zertifizierter Dienstleister sind Sie auf der rechtssicheren Seite. Juristische Fallstricke beim Datenschutz, Datenschutzaspekte beim Aufsetzen von Verträgen oder Datenverluste durch Software- oder Hardware-Probleme sind nur einige der Themen, zu denen Sie unsere Experten mit Analyse, Beratung, Zertifizierungen und Schulungen unterstützen.

Alles Wichtige auf einen Blick

  • betrifft Verarbeitung und Schutz personenbezogener Daten
  • Recht auf informelle Selbstbestimmung (vgl. § 1 BDSG)
  • aktuelle Gesetzgebung: EU-DSGVO – Frist 25. Mai 2018!
  • Datenschutzbeauftragter ist Pflicht ab 10 Personen, die regelmäßig personenbezogenen Daten verarbeiten

EU-DSGVO

Wir unterstützen Sie, Ihre Datenverarbeitungsprozesse an die neuen gesetzlichen Regelungen anzupassen.

Datenschutzaudits

Unsere Auditoren prüfen, ob die datenschutzrechtlichen Anforderungen in Ihrem Unternehmen bereits eingehalten werden.

Datenschutzsicherheitscheck

Wir analysieren Ihr Unternehmen auf den Status quo in Puncto Rechtssicherheit beim Datenschutz.

IT Risiko Analysen

Wir stellen fest, welchen Risiken Ihr Unternehmen ausgesetzt ist und entwickeln geeignete Maßnahmen.

Business Continuity Management

Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Betriebes bei Störfällen.